marktgebuehren
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- | Marktgebühren in Höhe von 5% werden sowohl bei Angeboten als auch bei Nachfragen erhoben. Eine Rückerstattung der verauslagten Gebühren erfolgt lediglich bei einer vollständigen Rücknahme des gesamten Postens, ein Teilrückkauf dagegen bleibt gebührenbelastet. | + | Marktgebühren in Höhe von 5% werden sowohl bei Angeboten als auch bei Nachfragen erhoben. Dies gilt gleichermaßen für den Handel mit Mitspielern als auch dem [[NPC]]. Eine Rückerstattung der verauslagten Gebühren erfolgt lediglich bei einer vollständigen Rücknahme des gesamten Postens, ein Teilrückkauf dagegen bleibt gebührenbelastet. |
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- | Für Händler bedeutet das, dass zwischen An- und Verkauf einer Ware mindestens eine Preisdifferenz von 10,25% benötigt wird, um in die Gewinnzone zu gelangen. | + | |
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- | Wer also eine Ware zum Preis von 100 G nachfragt, zahlt dafür inklusive der Marktgebühr 105 G. Um die Ware dann wieder gewinnbringend verkaufen zu können, benötigt man einen Verkaufspreis von 105 G zuzüglichen weiteren 5% Marktgebühr. Der Verkaufspreis muss also mindestens 111 G betragen. | + | |
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- | Dazu: [[http:// | + |
marktgebuehren.1279993474.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/01/30 13:14 (Externe Bearbeitung)