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marktgebuehren

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Mit dem Update vom 26. Juni 2010 wurden Marktgebühren zur Unterbindung des 1-Gold-Handels eingeführt.

Marktgebühren in Höhe von 5% werden sowohl bei Angeboten als auch bei Nachfragen erhoben. Dies gilt gleichermaßen für den Handel mit Mitspielern als auch dem NPC. Eine Rückerstattung der verauslagten Gebühren erfolgt lediglich bei einer vollständigen Rücknahme des gesamten Postens, ein Teilrückkauf dagegen bleibt gebührenbelastet.

Für Händler bedeutet das, dass zwischen An- und Verkauf einer Ware mindestens eine Preisdifferenz von 10,25% benötigt wird, um in die Gewinnzone zu gelangen.

Wer also eine Ware zum Preis von 100 G nachfragt, zahlt dafür inklusive der Marktgebühr 105 G. Um die Ware dann wieder gewinnbringend verkaufen zu können, benötigt man einen Verkaufspreis von 105 G zuzüglichen weiteren 5% Marktgebühr. Der Verkaufspreis muss also mindestens 111 G betragen.

Dazu: Rentabilitätstabelle von Blacknight als pdf zum Download

marktgebuehren.1280225242.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/01/30 13:13 (Externe Bearbeitung)

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